Reisebedingungen Alle
Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Reisebedingungen (ARB)
entgegengenommen. Sofern Buchungen - telefonisch, online oder schriftlich - aufgegeben
werden, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Reisebedingungen einverstanden.
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Bearbeitung der Anmeldung kann nur während
unserer Öffnungszeiten (an Werktagen Mo.-Fr. 10-18 Uhr) erfolgen. Die schriftliche
Bestätigung erfolgt schnellstmöglich durch Übersendung an Sie.
An seine Anmeldung ist der Reisende bis zur Annahme durch den Veranstalter, jedoch
längstens 10 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden (die Zeit wird benötigt, um die
Verfügbarkeit der bestellten Leistung zu überprüfen).
2. Bezahlung und Aushändigung der
Reiseunterlagen
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie
uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt 25
%, mindestens jedoch Euro 50 von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Restzahlung ist
bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Ihre auf
den Reisepreis geleisteten Zahlungen auf Veranstalterleistungen (Landarrangements) sind
gemäß § 651 k BGB Abs. 3 n.F. insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein des
Veranstalters wird Ihnen mit den Reiseunterlagen übersandt (nur bei Pauschalreisen).
Linienflugtickets, die gesonderten Bedingungen unterliegen, erfordern teilweise sofortige
Zahlung und Ticketausstellung. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bestimmungen.
Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis
zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des
Reisevertrages und zur Berechung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden
Rücktrittsgebühren.
Standardzahlungsart: Überweisung (Bei Überweisungen aus dem EURO-Raum sind IBAN und BIC
wie auf der Rechnung angegeben zu verwenden). Kreditkartenzahlungen von Flugtickets sind
in Ausnahmen gegen Berechnung des Disagios der Kreditkartengesellschaften auf den
Reisepreis (z.Zt. VISA Mastercard: 3,5% Amex: 5% - Änderungen vorbehalten) nach
vorheriger Abstimmung möglich.
3. Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie
aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden
(Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche etc.) bedürfen einer ausdrücklich
schriftlichen Bestätigung von TRAVELHiT.
4. Linienflugleistungen
Aus steuerrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass soweit im Pauschalarrangement
Linienflugleistungen enthalten sind, TRAVELHiT nicht als Veranstalter auftritt. Diese
Flugleistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften organisiert und
veranstaltet und von uns lediglich vermittelt. Ihr Vertagspartner ist die jeweilige im
Flugticket genannte Fluggesellschaft..
5. Preiserhöhungen
Preiserhöhungen für Pauschalreisen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der
Reisebestätigung eingetreten sind waren, können dem Kunden belastet werden, wenn
zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, genaue Angaben zur
Berechnung des neuen Preises erfolgen, sie spätestens bis 3 Wochen vor Reiseantritt dem
Kunden gegenüber erklärt werden und die Preisänderung einer Erhöhung der
Beförderungskosten der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden
Wechselkurse Rechnung trägt. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekanntwerden dem
Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden der Rücktritt grundsätzlich
frei. Alle geleisteten Zahlungen an den Veranstalter werden rückerstattet.
6. Rücktritt durch Kunden/Umbuchung
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei TRAVELHiT. Die
Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat TRAVELHiT
Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die
Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes, also der Buchung von
mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der ersten
vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als
Reiseantrittsdatum.
Soweit bei den einzelnen Reisebeschreibungen nichts anderes aufgeführt ist, beträgt
unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren:
6.1 Vermittlung von Linienflügen
Die voraussichtlichen Stornogebühren entnehmen Sie bitte den Angaben bei den
Leistungsbeschreibungen bzw. den Angeboten und Rechnungen/Bestätigungen.
Diese Regelung zu Punkt 6.1 gilt auch dann, wenn der Fluggast den Flug nicht rechtzeitig
erreicht, wegen unvollständiger Reisepapiere oder Verletzung der Visa-Bestimmungen vom
Flug ausgeschlossen wird oder das Flugziel bzw. Flugrouting vor dem Abflug geändert wird.
Bei bereits veranlassten Tickethinterlegungen sind wir im Falle einer Stornierung
berechtigt, zusätzlich bis zu Euro 40 pro Flugschein zu verlangen.
6.2 Unterkünfte aller Art, Rundreisen, Campmobile, Mietwagen, Pauschalreisen ab/bis
Deutschland, Schweiz, Österreich einschließlich verbundener Leistungen
Kosten pro Person:
- Bis einschließlich 32 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises, jedoch min. 50
EUR pro Person.
- 31-25 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- 24-16 Tage vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises
Ab 15 Tage vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises
Bei Nichtantritt der Reise bzw. Nichtinanspruchnahme der Leistungen ist der volle
Reisepreis zu entrichten. Ersparte Aufwendungen werden rückerstattet. Soweit Leistungen
nicht aufgeführt sind, erfolgt die Berechnung gem. § 651 i BGB. Bitte beachten Sie auch
die entsprechenden Hinweise in der Leistungsbeschreibung.
Bei Rücktritt von folgenden Zielgebietsleistungen fallen gesonderte/abweichende Kosten
an, die bis zu 100 % betragen:
- Transfers bzw. Fahrkarten für die öffentlichen Verkehrsmittel
- Theaterkarten, Eintrittskarten und Ausflugsprogramme
Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise bei der jeweiligen
Leistungsbeschreibung.
6.3 Ausnahmen Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittskosten berechnet werden. Wird durch den
Rücktritt die Mindestgruppengröße unterschritten, betragen die Rücktrittskosten 100 %.
6.4 Umbuchungen
Umbuchungen sind wie Stornierungen und Neubuchungen zu behandeln.
7. Ersatzperson
Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise
teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Bei Stellung einer
Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 EUR pro Person.
Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten durch die Leistungsträger anfallen
(insbesondere Änderungen von Flugbuchungen) werden diese weiterbelastet.
8. Abtretungsverbot
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise, gleich aus
welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen.
9. Rücktritt wegen Nichterreichens der
Teilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl
ist TRAVELHiT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens 3
Wochen vor Reiseantritt erklärt werden.
Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet. Zusätzlich werden dem
Kunden etwaige, durch die Buchung entstandene Kosten erstattet, sofern er nicht von einem
Ersatzangebot Gebrauch macht.
10. Gewährleistung/Abhilfe
Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an
Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekanntgegebene Kontaktadresse
des Veranstalters (oder direkt an TRAVELHiT), damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte
die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge
haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend
machen können. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer
Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf
Minderung/Schadensersatz ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter der Reiseleistung (z.B.
Fluggesellschaft, Vermieter etc.) geltendmachen.
Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel
abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall der Reiseleitung/dem Veranstalter
zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung zunächst eine angemessene Frist setzen,
damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren.
Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert
wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des
Kunden gerechtfertigt ist.
11. Änderungen vor Ort
Sollten Sie Ihren Reiseplan vor Ort ändern und hierdurch bestimmte, über uns gebuchte
Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so informieren Sie bitte unverzüglich Ihre
Reiseleitung/Ihren Veranstalter oder setzen Sie sich mit der Ihnen bekanntgegebenen vor
Ort-Agentur in Verbindung, damit gegebenenfalls zumindest ein Teil des von Ihnen für
diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden kann. Bitte beachten
Sie, dass in all diesen Fällen immer nur das von uns oder dem jeweiligen Veranstalter
erstattet werden kann, was durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen von dem
jeweiligen Leistungsträger nicht in Rechnung gestellt wurde.
12. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter
herbeigeführt worden ist bzw. der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, auf 100 EUR beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben
unberührt.
13. Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung wichtigen Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die
aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen,
wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation durch TRAVELHiT bedingt sind.
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz - sowie andere
Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt
werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern,
reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizineren, reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird
verwiesen.
14. Flugzeiten
Soweit TRAVELHiT Flugzeiten bekanntgibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung
seitens der Fluggesellschaft. Bitte beachten Sie, dass auch nach Flugticketausstellung
Änderungen seitens der Fluggesellschaft möglich sind.
Alle Flugzeiten hat sich der Kunde frühestens 72 Stunden vor dem jeweiligen Flugtermin
von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Es gilt ebenso zu beachten, dass Sie
sich spätestens zwei Stunden vor Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einfinden
müssen.
Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet TRAVELHiT nicht.
15. Anschlussflüge
Sollten Sie selbst oder über Ihr Reisebüro noch zusätzliche Anschlussflüge buchen, so
beachten Sie bitte bei den Flugzeiten der Anschlussflüge, dass es sich bei den bei
Buchung bekanntgegebenen Flugzeiten Ihrer Reise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln
kann und diese aus vielfachen Gründen auch kurzfristig geändert werden können. Bei
Anschlussflügen nach der Rückkehr von Ihrer Reise denken Sie bitte daran, dass mit
Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen
Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Wir empfehlen daher dringend, bei der Buchung von
Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten
einen Tarif zu wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind.
16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von TRAVELHiT Leonberg. Für den Fall, dass der Vertragspartner von
TRAVELHiT keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. für den Fall, dass die im
Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner für TRAVELHiT um Vollkaufleute
handelt, wird als Gerichtsstand Spiegelberg vereinbart.
17. Reisedokumente
Ihre Reisedokumente werden auf dem Postweg verschickt. TRAVELHiT haftet nicht für die
Erbringung der Versandleistung Dritter Dienstleister. Wir empfehlen den
Reisedokumentenversand per Einschreiben gegen Gebühr zu beauftragen - dies ist
ausdrücklich rechtzeitig anzuzeigen. Die Kosten für die Beschaffung von
verlorengegangenen Ersatzdokumenten trägt der Kunde. Der Empfänger der Reisedokumente
ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der
Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter
Ausstellung sofort zu reklamieren.
18. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies
keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
TRAVEL HIT international - Versandservice für DE/CH/AT: Bremen, Stockholm, Auckland
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